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   BGH, 21.04.1988 - 4 StR 133/88   

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https://dejure.org/1988,2226
BGH, 21.04.1988 - 4 StR 133/88 (https://dejure.org/1988,2226)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1988 - 4 StR 133/88 (https://dejure.org/1988,2226)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1988 - 4 StR 133/88 (https://dejure.org/1988,2226)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen - Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit durch die Einnahme von antikonvulsiven Medikamenten zur Antiepileptica-Behandlung - Zuziehung eines ärztlichen Sachverständigen bei dem Verdacht einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 20, 21; StPO § 244

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - 4 StR 133/88
    Zwar kann bei der festgestellten Gesamtmenge, mit welcher der Angeklagte Handel getrieben hat, ausgeschlossen werden, daß diese nicht mindestens 7, 5 Gramm Tetrahydrocannabinol enthalten hat, die Grenze zur "nicht geringen Menge" also überschritten ist (vgl. BGHSt 33, 8, 14/15), zumal sein Abnehmer die Qualität des vor dem Geschäftsabschluß probierten Haschisch als gut befunden hatte.

    Gleichwohl kann die Feststellung des Wirkstoffgehalts für die Strafzumessung von Bedeutung sein, weil dieser Rückschlüsse auf die Gefährlichkeit der Straftat des Angeklagten zuläßt (vgl. Körner a.a.O. § 29 BtMG Rdn. 206, 323 m.w.Nachw.) Soweit genaue Feststellungen nicht möglich sind, ist von der für ihn günstigsten Qualität auszugehen, die nach den Feststellungen in Frage kommt (vgl. BGHSt 33, 8, 15).

  • BGH, 13.01.1986 - 3 StR 486/85

    Anforderungen an Beweiswürdigung bei Schädelhirntrauma - Änderung des

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - 4 StR 133/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in einem solchen Falle regelmäßig die Zuziehung eines ärztlichen Sachverständigen, der über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im medizinischen Bereich der Hirnverletzungen verfügt, geboten (vgl. BGH NJW 1952, 633; BGH StV 1981, 73 und 602; 1986, 285, jeweils m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 18. April 1984 - 2 StR 865/83).

    Das Landgericht durfte deshalb die Frage einer möglichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht unerörtert lassen und nicht auf Grund eigener Sachkunde beurteilen, auch wenn dessen eigene Angaben eine solche Beeinträchtigung ausgeschlossen erscheinen ließen, sondern mußte hierzu einen Sachverständigen anhören (vgl. BGH StV 1986, 285).

  • BGH, 18.04.1984 - 2 StR 865/83

    Erforderlichkeit der Zuziehung eines medizinischen Sachverständigen oder eines

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - 4 StR 133/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in einem solchen Falle regelmäßig die Zuziehung eines ärztlichen Sachverständigen, der über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im medizinischen Bereich der Hirnverletzungen verfügt, geboten (vgl. BGH NJW 1952, 633; BGH StV 1981, 73 und 602; 1986, 285, jeweils m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 18. April 1984 - 2 StR 865/83).
  • BGH, 17.12.1985 - 1 StR 531/85

    Unerlaubtes Handeltreiben - Unerlaubter Erwerb - Strafzumessung - Strafschärfend

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - 4 StR 133/88
    Er ist dadurch, daß dies unterblieben ist, jedoch nicht beschwert (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 1 StR 531/85 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 455/86

    Berücksichtigung einer Umschulungsmaßnahme als Grundlage eines zukünftig

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - 4 StR 133/88
    Der Senat weist ferner darauf hin, daß § 56 Abs. 2 StGB zwar dem Tatrichter für die Beurteilung der Frage, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, einen weiten Bewertungsspielraum einräumt (vgl. BGH StV 1981, 121 m.w.Nachw.), jedoch - auch in der seit dem 1. Mai 1986 geltenden Fassung des 23. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13. April 1986 (BGBl. 1986 I 393) - eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit vorschreibt, die sich aus den Urteilsgründen ergeben muß (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Aussetzung, fehlerhafte 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.02.1952 - 5 StR 46/52

    Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit eines "hirnverletzten" Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - 4 StR 133/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in einem solchen Falle regelmäßig die Zuziehung eines ärztlichen Sachverständigen, der über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im medizinischen Bereich der Hirnverletzungen verfügt, geboten (vgl. BGH NJW 1952, 633; BGH StV 1981, 73 und 602; 1986, 285, jeweils m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 18. April 1984 - 2 StR 865/83).
  • BGH, 30.12.1980 - 4 StR 683/80

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Freiheitsstrafen zwischen einem und zwei Jahren

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - 4 StR 133/88
    Der Senat weist ferner darauf hin, daß § 56 Abs. 2 StGB zwar dem Tatrichter für die Beurteilung der Frage, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, einen weiten Bewertungsspielraum einräumt (vgl. BGH StV 1981, 121 m.w.Nachw.), jedoch - auch in der seit dem 1. Mai 1986 geltenden Fassung des 23. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13. April 1986 (BGBl. 1986 I 393) - eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit vorschreibt, die sich aus den Urteilsgründen ergeben muß (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Aussetzung, fehlerhafte 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.10.1980 - 4 StR 464/80

    Fehlende Sachkunde bei Ausschluß des § 21 StGB ohne sachverständige Beratung

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - 4 StR 133/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in einem solchen Falle regelmäßig die Zuziehung eines ärztlichen Sachverständigen, der über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im medizinischen Bereich der Hirnverletzungen verfügt, geboten (vgl. BGH NJW 1952, 633; BGH StV 1981, 73 und 602; 1986, 285, jeweils m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 18. April 1984 - 2 StR 865/83).
  • BGH, 13.05.1987 - 3 StR 123/87

    Wirkstoffgehalt von Cannabisharz

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - 4 StR 133/88
    Dabei ist zur Bestimmung des Wirkstoffgehalts das bei thermischer Belastung entstehende psychoaktive Tetrahydrocannabinol einzubeziehen (vgl. BGHSt 34, 372 ff).
  • BGH, 08.05.2001 - 1 StR 137/01

    Sachrüge; Lückenhafte Beweiswürdigung; Tötungsvorsatz ("Stromschlagfall");

    Die Beiziehung der Krankenunterlagen und die Anhörung eines medizinischen Sachverständigen drängen sich dann oft auf (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Sachverständiger 1, 2, 4, 8).
  • BGH, 25.04.1990 - 3 StR 57/90

    Betäubungsmittel - Wirkstoffgehalt - Srafmaß

    Eine solche Aussage ist auch dem rechtlichen Hinweis der vom Generalbundesanwalt angeführten Entscheidung des 4. Strafsenats nicht zu entnehmen (insoweit nicht in BGHR StGB § 21 Sachverständiger 4 abgedruckt).
  • BGH, 19.12.1990 - 3 StR 200/90

    Amphetamin-Sulfat - Amphetamin-Base - Wirkstoffgehalt - Amphetamin-Zubereitung -

    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts liegt in dem Nichteinholen des Gutachtens eines Sachverständigen zu § 21 StGB wegen des Motorradunfalls, den der Angeklagte P. etwa 20 Jahre vor den Taten erlitten hat, trotz des Schädelbruchs und der langdauernden Bewußtlosigkeit nicht zwingend ein Rechtsfehler (vgl. BGHR StGB § 21 Sachverständiger 1, 2, 4, 9).
  • BGH, 19.03.1991 - 1 StR 52/91

    Auswirkung einer schweren Gehirnerschütterung und Haschischkonsum auf die

    Richtig ist, daß der Angeklagte zwischen 1980 und 1988 einen "schweren Betriebsunfall" hatte, bei dem es zu einem "Schädelbruch mit schwerer Gehirnerschütterung" kam, richtig ist auch, daß der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen darauf hingewiesen hat, die Sachkunde des Richters reiche in der Regel nicht aus, die Schuldfähigkeit eines Angeklagten zu beurteilen, bei dem eine Hirnschädigung in Betracht komme (BGHR StGB § 20 Sachverständiger 2, 3, 4; BGHR StGB § 21 Sachverständiger 1, 2, 4; je m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.08.1988 - 4 StR 345/88

    Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten - Annahme einer krankhaften Störung

    Zur Frage der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen bei Hirnverletzungen verweist der Senat auf sein Urteil vom 21. April 1988 - 4 StR 133/88 (S. 5) - BGHR StGB § 21 Sachverständiger 4.
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